Erhöhung des Sparerpauschbetrags zum
1. Januar 2023

Muss der Freistellungsauftrag angepasst werden?

Nach dem Jahressteuergesetz 2022 wurden mit Wirkung zum 01.01.2023 die Höchstbeträge für den Sparerpauschbetrag erhöht.

Folgende Änderungen gelten seit dem 01.01.2023:

  • Für Einzelpersonen erhöht sich der Sparerpauschbetrag von bisher 801 Euro auf 1.000 Euro.
  • Bei Ehepaaren bzw. zusammenveranlagten Lebenspartnern erhöht sich der Sparerpauschbetrag von 1.602 Euro auf 2.000 Euro.

Automatische Anpassung der Freistellungsaufträge

  • Bisher erteilter Freistellungsauftrag: maximaler Betrag von 801 Euro bis auf Weiteres
    Betrag wurde zum 01.01.2023 automatisch auf 1.000 Euro erhöht. Für Sie besteht kein Handlungsbedarf.
  • Bisher erteilter Freistellungsauftrag: maximaler Betrag von 1602 Euro bis auf Weiteres
    Betrag wurde zum 01.01.2023 automatisch auf 2.000 Euro erhöht. Für Sie besteht kein Handlungsbedarf.
  • Bisher erteilter Freistellungsauftrag war niedriger als die mögliche Obergrenze
    Der bei uns geführte Freistellungsauftrag wurden von uns automatisch prozentual um 24,844 % erhöht. Sie müssen nichts Weiteres veranlassen.

 

Sie möchten Ihren Freistellungsauftrag anders aufteilen?

Sie können es gerne direkt im OnlineBanking vornehmen. Alternativ nutzen Sie einfach eines der nachfolgenden Formulare zur Erteilung eines neuen Freistellungsauftrages oder sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.