Bewerbungsphase vom 1. bis 29. Mai 2023
Spendenaktion "Alles neu macht der Mai"
Bei welchem Projekt dürfen wir Ihre gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtung unterstützen?
Wir vergeben Spendengelder in Höhe von insgesamt 70.000 Euro.
25 Bewerber haben die Chance auf jeweils 2.800 Euro.
Die Bewerbungsphase ist beendet.
Wir werden die Gewinner nach der Auslosung schriftlich benachrichtigen.
Gehören Sie zu einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Verein/Einrichtung in der Region?
Hat Ihr Verein/Einrichtung ein Wunschprojekt, welches in diesem Jahr realisiert werden soll und wofür die finanziellen Mittel fehlen? Vielleicht möchten Sie auch ein nachhaltiges Projekt umsetzen? Gerne helfen wir bei der Wunscherfüllung.
Der Spendenbetrag kann gerne auch für mehrere Projekte im Jahr 2023 verwendet werden.
Bewerben Sie sich zwischen dem 1. und 29. Mai 2023 bei unserer Spendenaktion "Alles neu macht der Mai" auf eine Spende aus den Mitteln des VR-GewinnSparens.
25 Gewinner unterstützen wir bei der Wunscherfüllung mit jeweils 2.800 Euro.
Die Vergabe erfolgt per Auslosung. Die Gewinner werden im Anschluss an die Verlosung schriftlich benachrichtigt.
Beispiele für förderfähige Projekte:
- Nachhaltige Maßnahmen:
Anschaffung von Hochbeeten, Nistkästen, Pflanzen/Setzlingen
Anschaffung von Solarzellen, Photovoltaik-Anlage, E-Autos, öffentlich zugänglichen Ladesäulen (für Vereine/Städte bzw. Gemeinden)
Anschaffung von Obstflächen, Spielplatzflächen, Naturschutzflächen schaffen/sichern (für Vereine/Städte bzw. Gemeinden)
- Bau bzw. Renovierung Vereinsheim und Kirche
- Anschaffung von Noten, Musikinstrumente, Trikots, Sportgeräte, Spielgeräte, Bücher, Defibrillator, bei Feuerwehren Anschaffung von z. B. Atemschutzgeräten, Schutzkleidung …
- Erstellung oder Restaurierung eines Dorfbrunnens
- Aufstellung von Ruhebänken
- Baumspende
- Ausstattung von Jugendräumen und Altenbegegnungsstätten
- etc.
Nicht erlaubte Maßnahmen:
Honorare, die aus den Verwaltungskosten laufend zu zahlen sind, Mitgliederbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren, Sponsoring, laufende Kosten, die eine gemeinnützige Einrichtung für ihre Existenz benötigt, Anschaffungen für Kindergärten, welche Pflicht des Trägers sind, Kostendeckung zur Fertigstellung von Werbeflyern/Werbebroschüren.
Bitte bewerben Sie sich mit Ihrem Online-Spendenantrag bis spätestens 29. Mai 2023.
Bei Fragen stehen wir Ihnen auch unter marketing@voba-ermstal-alb.de zur Verfügung.
Bewerbungen von Vereinen/Einrichtungen die nicht vollständig/nicht richtig ausgefüllt sind sowie Spendenanträge die nach Ablauf der Bewerbungsphase (29.05.2023) eingereicht werden, werden nicht akzeptiert und nehmen an der Verlosung nicht teil.
Vereine/Einrichtungen sind berechtigt jeweils eine Bewerbung bei der Spendenaktion "Alles neu macht der Mai" einzureichen. Mehrfachbewerbungen sind nicht möglich.
Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen.
Die Bewerbungsphase ist vom 1. bis 29. Mai 2023.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Vereine/Einrichtungen, Städte/Gemeinden, Schulen/Kindergärten und Kirchengemeinden finanziell unterstützen können, welche in einer aktiven Geschäftsbeziehung zu uns stehen und sich im Geschäftsgebiet der Volksbank Ermstal-Alb befinden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen und drücken Ihnen schon heute fest die Daumen!