Energieeinsparende Modernisierungsmaßnahmen

Wenn Sie kalte Füße bekommen gibt es viele gute Gründe mit uns über Ihre Projekte ins Detail zu gehen….

Die aus unserer Sicht Top 10 energieeinsparende Modernisierungsmaßnahmen:

Maßnahme Einsparpotenzial Kosten
Heizung 25 - 30 % ab 20.000,--
Dachdämmung 25 – 30 % ab 15.000,--
Fassadendämmung 15 – 20 % ab 15.000,--
Photovoltaikanlage bis zu 100 % ab 15.000,--
Solarthermie 10 – 20 % ab 10.000,-
Lüftungsanlage 5 – 10 % ab 7.000,--
Fenster bis 5 % ab 500,-- p/Fenster
Dämmung Kellerdecke bis 5 % ab 50,-- p/qm
Dämmung Rohrleitungen bis 5 % gering
Umstellung auf LED Technik bis 5 % je nach Anzahl Lichtquellen

Kurzübersicht zu Zuschüssen auf Einzelmaßnahmen:

Einzelmaßnahmen Zuschuss Zuschuss

iSFP

3)

Heizungs-Tausch 4)

Wärme­pumpen-Bonus

5)

Saubere Biomasse

6)

Max. Förder­satz
Solarthermie 25 % - - - - 25 %
Biomasse 10 % - 10 % - 5 % 25 %
Wärmepumpe 25 % - 10 % 5 % - 40 %
Innovative Heizungstechnik 25 % - 10 % - - 35 %
EE-Hybrid 25 % - 10 % 5 % -

40 %

EE-Hybrid mit Biomasseheizung 20 % - 10 % 5 % 5 % 40 %
Wärmenetzanschluss 25 % - - - 35 %  
Gebäudenetzanschluss 25 % - 10 % - - 35 %
Gebäudenetz Errichtung/Erweiterung 25 % - - - - 25 %
Gebäudehülle 1) 15 % 5 % - -   20 %
Anlagentechnik 2) 15 % 5 % - - - 20 %
Heizungsoptimierung 15 % 5 % - - - 20 %

1) Gebäudehülle betrifft Maßnahmen rund um die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz.

2) Anlagentechnik umfasst folgende Maßnahmen: Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme.

3) iSFP-Bonus: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 Prozentpunkte. Die Maßnahme wird bei der Förderung von Heizungen nicht mehr gewährt. Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.

4) Heizungs-Tausch-Bonus: Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

5) Wärmepumpen-Bonus: Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.

6) Bonus für saubere Biomasse (auch Innovationsbonus): Bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von max. 2,5 mg/m3 ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

10 Tipps für den Alltag zum Energiesparen:

1.    Heizzeiten individuell und richtig einstellen
2.    Vorlauftemperaturen richtig einstellen (max. 55 Grad)
3.    Umwälzpumpen so wenig wie möglich nutzen (am besten ausschalten)
4.    Heizkörperthermostate umstellen auf digitale Steuerung
5.    Raumtemperatur geringer halten ( 1 Grand weniger, spart 6 % Heizkosten )
6.    Richtig und regelmäßig lüften ( keine gekippten Fenster )
7.    Rollläden und Jalousien schließen
8.    Erneuerung Dichtungen von Türen und Fenstern
9.    Bewegungsmelder für Lichtquellen in Fluren
10.  Prüfung Stromverbrauch einzelner Geräte ( Gefrierschränke, Kühlschränke.. )