VR-RenditeKombi

„VR-RenditeKombi“

Gemeinsam stark!  

Ihnen ist die Sicherheit einer Geldanlage wichtig und gleichzeitig wollen Sie an der Marktentwicklung ausgewählter Fonds partizipieren? Dann ist das "VR-RenditeKombi"-Produkt ideal für Sie!

Das Kombinationsprodukt aus Bankanlage und der Fondsvermögensverwaltung "VermögenPlus" von Union Investment bietet Ihnen die Chance auf höhere Erträge und unterstützt den Aufbau einer strukturierten und individuellen Vermögensstruktur nach Ihren Wünschen.

So profitieren Sie von einer attraktiven Verzinsung und zusätzlich besteht die Möglichkeit, vom Durchschnittskosten-Effekt durch die regelmäßige Fondsbesparung zu profitieren!

Die wichtigsten Details auf einen Blick:

  • Geldanlage 48 Monate mit monatlich konstanter Umschichtung in VermögenPlus
  • Kunden im Alter von 0-17 Jahren:
    Mindestanlage 1.200 €
    maximaler Anlagebetrag  4.800 €
  • Kunden im Alter ab 18 Jahren
    Mindestanlage 4.800 € 
    maximaler Anlagebetrag  19.200 €

Konditionen

Anlagedauer Bankanlage Verzinsung
48 Monate 2,0 % p.a. fest

                    Stand: 09.12.2024

 

Die Konditionen sind freibleibend und können sich je nach Zins- /Marktentwicklung jederzeit verändern.

Rechtliche Hinweise

Ausführliche produktspezifische Informationen zur Fondsvermögensverwaltung von Union Investment entnehmen Sie bitte den aktuellen Verkaufsprospekten, den Vertragsbedingungen, den Basisinformationen zur Geldanlage in Investmentfonds im Rahmen einer Vermögensverwaltung und den jeweiligen Berichten, die Sie kostenlos in deutscher Sprache über die Volksbank Ermstal-Alb eG oder den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG, Weißfrauenstraße 7, 60311 Frankfurt am Main, erhalten. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf der Fonds. Bitte lesen Sie diese bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.

Die Inhalte dieser Marketingmitteilung stellen keine Handlungsempfehlung dar, sie ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch die Bank, noch die individuelle, qualifizierte Steuerberatung. Dieses Produkt wurde von der Volksbank Ermstal-Alb eG mit Sorgfalt entworfen und hergestellt, dennoch übernimmt die Volksbank Ermstal-Alb eG kein Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Angebot freibleibend. Stand: 12.2024, soweit nicht anders angegeben.

Häufige Fragen zum VR-RenditeKombi

Was passiert, wenn ich mein Geld vor Ablauf der Vertragszeit brauche?

Wenn Sie sich für die Anlage entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen attraktiven Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit zu gleichen Konditionen aufstocken?

Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welche Zeitspanne. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre Volksbank Ermstal-Alb eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Ermstal-Alb eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Ermstal-Alb eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

  1. Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag.