VR-MeinFestgeld

Mit dem VR-MeinFestgeld sicher anlegen

Lege Dein Vermögen als VR-MeinFestgeld an. Beim VR-MeinFestgeld Deiner Volksbank Ermstal-Alb eG bestimmst Du selbst über Anlagehöhe und -dauer. Wir garantieren Dir einen festen Zinssatz. Genau das Richtige, wenn Du eine sichere und attraktive Anlagevariante suchst.

Das VR-MeinFestgeld im Überblick

Feste Zinsen mit dem VR-MeinFestgeld

Lege Dein Erspartes als VR-MeinFestgeld an. Du bestimmst die Höhe Deiner Einlage1 und wählst eine Laufzeit, die zu Deinen Bedürfnissen passt. Für diese Zeitspanne ist dann Dein Geld fest angelegt – dafür profitierst Du von attraktiven Zinsen ohne jedes Risiko. Am Ende der Laufzeit kannst Du wieder auf Dein Guthaben zugreifen.

Voraussetzung für die Anlage eines VR-MeinFestgelds ist ein VR-MeinKonto bei uns. Der Mindestanlagebetrag beträgt EUR 500,00.

Konditionen

Anlagedauer Verzinsung ab 500 EUR1
1 Jahr 1,90 % p.a.
2 Jahre 1,90 % p.a.
3 Jahre   1,85 % p.a.
4 Jahre 1,80 % p.a.
5 Jahre   1,80 % p.a.

Stand: 22.11.2024

Die Konditionen sind freibleibend und können sich je nach Zins- /Marktentwicklung jederzeit verändern.

 

Noch Fragen?

Bei weiteren Fragen sind wir gerne für Dich da.

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Häufige Fragen zum Festgeld

Was passiert, wenn ich mein Geld vor Ablauf der Vertragszeit brauche?

Wenn Du Dich für die Anlage als VR-MeinFestgeld entscheidest, kannst Du den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Du entscheidest Dich dafür für einen attraktiven Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit zu gleichen Konditionen aufstocken?

Du entscheidest zu Beginn, welchen Betrag Du fest anlegen möchtest, und für welche Zeitspanne. Während der Laufzeit kann die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigiert werden. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Dir Deine Volksbank Ermstal-Alb eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag kannst Du de Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Deine Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, musst Du bei Deiner Volksbank Ermstal-Alb eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Du musst jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Dein Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, musst Du keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhält man auf Antrag bei Deinem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Dich nur interessant, wenn Du kirchensteuerpflichtig bist, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Deine Volksbank Ermstal-Alb eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Du allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall musst Du die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

  1. Bitte beachte den Mindestanlagebetrag von EUR 500,00.