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Nahaufnahme einer Hand, die ein digitales Tablet berührt.

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Wichtige Änderungen ab Anfang Oktober 2025

Ab Anfang Oktober 2025 treten neue Regelungen für Echtzeitüberweisungen und die Sicherheit im Zahlungsverkehr in Kraft. Diese Neuerungen betreffen alle europäischen Banken im SEPA-Raum und  somit auch unsere Volksbank Ermstal-Alb. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die  wichtigsten Änderungen und deren Bedeutung für Sie.

Überblick

 EU-Verordnung Nr. 2024/886 zu Echtzeitüberweisungen

Hintergrund der Änderungen sind neue gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union zur Abwicklung von „Standard“-Überweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Zudem passen wir weitere Dienstleistungen im Zahlungsverkehr und damit verbundene Kundenbedingungen an. Um unsere Dienstleistungen auch künftig mit der gewohnten Servicequalität erfüllen zu können ist es notwendig, einige unserer Dienstleistungsentgelte an das aktuelle Preisniveau anzupassen.

  • Verpflichtendes Angebot von Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen, auch beleghaft.
  • Änderungen des Betragslimits 
    Ab dem 9. Oktober 2025 entfällt die bis heute gültige Betragsbegrenzung für Echtzeitüberweisungen von 100.000 Euro. Stattdessen können Sie künftig innerhalb Ihres OnlineBankings ein individuelles Limit für Ihre Echtzeitüberweisungen festlegen und einstellen.
  • Empfängerüberprüfung (Verification of Payee – VoP)

Einführung der Empfängerüberprüfung (Verification of Payee – VoP)

Ab dem 8. Oktober 2025 prüfen wir für Sie bei jeder Überweisung, ob der angegebene Empfänger mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmt. Das erhöht die Sicherheit Ihrer Zahlungen und minimiert das Risiko von Falschüberweisungen.

Sie erhalten eine Rückmeldung in Form eines Ampelsystems:

  • Grün: Empfänger stimmt mit Kontoinhaber überein – Überweisung kann sicher durchgeführt werden.
  • Gelb: Empfänger stimmt nahezu überein – wir geben Ihnen einen Verbesserungsvorschlag.
  • Rot: Empfänger stimmt nicht überein – es gibt keinen Verbesserungsvorschlag.

Bei Gelb und Rot entscheiden Sie, ob die Überweisung durchgeführt wird. In diesen Fällen übernehmen Sie die Verantwortung.

Der VoP wird auf allen Kanälen angewendet, mit Ausnahme beleghafter Überweisungen und bestimmten Sammelüberweisungen bei Firmenkunden.

Für Sie bedeutet das: Die neue Empfängerüberprüfung sorgt für mehr Sicherheit bei Ihren Überweisungen. Wir informieren Sie umfassend und begleiten Sie bei der Umstellung.

Wir benötigen Ihre Zustimmung

Nach geänderter Rechtsprechung und unseren angepassten AGB müssen Sie den Änderungen so wie der Preisanpassung aktiv zustimmen, damit diese gültig werden. 

Für Kunden mit OnlineBanking-Zugang:

Die neuen Sonderbedingungen werden in Ihrem ePostfach bereitgestellt. Über ein komfortables Overlay im OnlineBanking oder der VR-BankingApp können Sie direkt zustimmen.

 

Für Kunden ohne OnlineBanking-Zugang:

✓ Mit dem QR-Code oder Link, den Sie per Post von uns erhalten haben

✓ Am Schalter über unsere Mitarbeitenden

✓ Telefonisch über unser KundenServiceCenter. Dieses erreichen Sie von Montag bis Freitag von 8-18 Uhr unter 07123 163-0

✓ Mit dem Formular, welches Sie uns ausgefüllt und unterschrieben zuschicken oder in unseren Geschäftsstellen abgeben können

Häufige Fragen (FAQs)

Warum ist die Zustimmung notwendig?
  • Aufgrund des BGH-Urteils vom 27.04.2021 müssen Änderungen in unseren AGB, Sonderbedingungen sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis durch eine Zustimmung des Kunden wirksam vereinbart werden. Die Anpassungen in den Sonderbedingungen zum Zahlungsverkehr und im Preis- und Leistungsverzeichnis bedürfen daher einer aktiven Kundenzustimmung.

Muss ich etwas tun?
  • Wir benötigen Ihre aktive Zustimmung zu den neuen Bedingungen. Onlinekunden stimmen einfach im Online Banking zu, Kunden ohne OnlineBanking-Zugang erhalten alle Informationen per Post und können auch telefonisch oder vor Ort in unseren Geschäftsstellen zustimmen.

Bis wann sollte ich zugestimmt haben?
  • Bitte stimmen Sie möglichst zeitnah zu, damit Sie und wir Rechts­sicherheit erlangen können - spätestens bis Ende August. Vielen Dank.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?
  • Zunächst würden wir uns natürlich noch einmal bei Ihnen melden, falls Sie Ihre Zustimmung versäumt haben.

    Da wir unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen dauerhaft nur dann halten können, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen, möchten wir Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten, die Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon zu kündigen, wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten.

Warum ist meine Zustimmung "kostenpflichtig"?
    • Die Zustimmung selbst ist nicht kostenpflichtig. Die Zustimmung muss jedoch nach dem Gesetz als kostenpflichtig bezeichnet werden, weil sie sich auf entgeltliche Dienstleistungen bezieht.
    • In unserem Fall kann eine beleghafte Überweisung, je nach Kontomodell, mit einer Gebühr behaftet sein.
Warum wird mir das Overlay nach mehreren Logins immer noch angezeigt?
  • Sollten wir Ihre Zustimmung für mehrere Konten (z. B. auch für minderjährige Kinder) benötigen, so erscheinen diese nacheinander nach jedem neuen Login.

    Wenn Sie alle erforderlichen Zustimmungen bestätigt haben, erscheint kein weiteres Overlay mehr.

Was ändert sich bei den Echtzeitüberweisungen?
  • Ab Oktober 2025 bieten wir Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen an – digital und beleghaft. Zudem können Sie künftig eigene Limits festlegen.

Was ist die Empfängerüberprüfung?
  • Um Falschüberweisungen zu vermeiden prüfen wir vor jeder Überweisung, ob Empfängername und Kontoinhaber übereinstimmen. Sie bekommen eine Ampel-Rückmeldung, die Ihnen hilft, sicher zu überweisen.

Wie erhalte ich Unterstützung bei Fragen?
    • Unser KundenServiceCenter steht Ihnen telefonisch unter der Durchwahl 07123 163-0  zur Verfügung.