Melde-ID für Ihre Wertpapiergeschäfte

Warum die Kennung so wichtig ist

Der Gesetzgeber verlangt, dass Sie/jedes Unternehmen über eine Kennung identifiziert werden müssen/muss, sobald die Bank Wertpapiergeschäfte für Sie abwickelt. Seit Januar 2018 ist deswegen eine persönliche Kennung für das Wertpapiergeschäft erforderlich.

Bitte teilen Sie uns Ihre Kennung mit Nachweis so schnell wie möglich auf dem schriftlichen Weg oder mittels Nachricht im Online-Banking mit. Wir dürfen diese Kennung leider nicht für Sie einholen.

Häufig gestellte Fragen:

Was hat sich zum 1. Januar 2018 geändert?

Der Gesetzgeber hat die Meldepflichten der Banken zu Geschäften in Wertpapieren bzw. Finanzinstrumenten erheblich erweitert. Hierfür ist seit Januar 2018 für jede Person oder Firma, die Wertpapiergeschäfte tätigen möchte, eine eindeutige Identifikationsnummer erforderlich.

Spätestens beim ersten Kauf- bzw. Verkaufsauftrag für Wertpapiere oder Derivate nach dem 3. Januar 2018 müssen wir daher als Bank für jeden Depotinhaber und Vertreter eine Melde-Identifikation erfasst haben.

Liegt uns diese Identifikationsnummer nicht vor, dürfen wir aus gesetzlichen Gründen keine Wertpapiergeschäfte für diesen Kunden ausführen.

Für Unternehmen entspricht diese Melde-Identifikation der aus dem Derivategeschäft bereits bekannten LEI (Legal Entity Identifier). Für natürliche Personen wird die erforderliche Melde-Identifikation (Melde-ID) nach national unterschiedlichen Verfahren ermittelt.

Warum wurde die neue Melde-ID eingeführt?

Eine der Ursachen für die weltweite Finanzkrise vor einigen Jahren war die fehlende Transparenz, z.B. im Derivatehandel. Im Gegensatz zu anderen Branchen existierte im Finanzmarkt kein einheitliches und weltweit gültiges System zur Identifizierung von Parteien in Finanzgeschäften. Zur Schaffung von mehr Transparenz bei Finanztransaktionen wurde deshalb im Rahmen einer Selbstverpflichtung eine neue Identifikationsnummer für Teilnehmer an Finanztransaktionen eingeführt. Diese dient nun der eindeutigen Identifizierung von Handelspartnern.

 

Wer benötigt eine Melde-ID?

Alle Depotinhaber (sowohl natürliche als auch juristische Personen) benötigen eine eigene Melde-ID.

Zusätzlich ist zu beachten, dass bei natürlichen Personen auch der Entscheidungsträger (gesetzlicher Vertreter oder Bevollmächtigter, also die handelnde Person) eine eigene Melde-ID benötigt.

Was passiert, wenn keine Melde-ID vorliegt?

Ohne Angabe der Melde-ID ist die Bank nicht in der Lage, alle für die Meldung nach Art. 26 MiFIR erforderlichen Daten anzugeben.

Daher berücksichtigen Sie bitte, dass wir für Sie ohne Angabe von LEI oder nationaler Melde-ID keine Wertpapieraufträge mehr für Sie ausführen können.

Wie komme ich zu dieser Melde-ID?

Juristische Personen:
Für juristische Personen (Unternehmen) wird in der Regel ein LEI benötigt. Dieser muss kostenpflichtig beantragt werden.

Natürliche Personen mit Nationalität Deutschland, Frankreich, Irland, Luxembourg, Österreich oder Ungarn
Hier wird die Melde-ID automatisch durch die Bank ermittelt aus:

  • dem Länderkürzel
  • dem Geburtsdatum
  • den fünf ersten Buchstaben des Vornamens sowie
  • den fünf ersten Buchstaben des Nachnamens.

Namen, die kürzer als fünf Buchstaben sind, werden mit #-Zeichen aufgefüllt. Daneben gibt es einige Regeln, wie mit nationalen Sonderzeichen zu verfahren ist (z. B. "ö", "ä", "ü" wird in "o", "a", "u" umgewandelt etc.).

Natürliche Personen mit anderen Nationalitäten
Hier gibt es je nach Staatsangehörigkeit unterschiedliche Anforderungen. Zum Beispiel können hier die Ausweis-bzw. Passnummer, die Steuer-ID oder die Sozialversicherungsnummer gefordert sein.

 

 

Was ist der LEI?

Der LEI (Legal Entity Identifier) ist eine international standardisierte und weltweit gültige Kennung für Teilnehmer am Finanzmarkt und dient dazu, Geschäftspartner (Unternehmen, Banken, Fonds) eindeutig zu identifizieren und bestimmte Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden erfüllen zu können.

Wo bekommt man einen LEI?

 

 

 

 

Der LEI ist selbständig durch den Kunden kostenpflichtig zu erwerben (z. B. beim Bundesanzeiger Verlag oder WM-Datenservice oder GS1 Germany www.lei.direct). Eine Liste aller zertifizierten Vergabestellen finden Sie hier.

 

 

 

 

 

Welche Unterlagen benötigt man für die Beantragung des LEI?

Angaben zur Registrierung

  • Firmenname
  • Handelsregisterdaten (wenn eingetragen)
  • Adresse des juristischen Sitzes und die postalische Anschrift
  • Ansprechpartner

Angaben zur Beantragung

  • Registrierungsdaten
  • Bankverbindung, falls Bezahlung per SEPA-Lastschrifteinzug gewünscht

Authentifizierungsnachweise

  • Vollmacht für den genannten Ansprechpartner
  • Handelsregisterauszug bzw. Gründungsdokument der Firma/Institution (oder ein entsprechendes ausländisches Dokument)

Wie lange dauert die Beantragung eines LEI?

Nach unseren Erfahrungen dauert die Erstellung eines LEI derzeit ca. 2 Wochen.   

Wann läuft der LEI-Code ab und wie wird er verlängert?

In der Regel beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr und wird jährlich nach Prüfung der Firmendaten durch die Vergabestelle von dieser verlängert. Mehr Informationen zu Vertragslaufzeiten, Verlängerung und Kündigungsfristen finden Sie auf den Webseiten der offiziellen Vergabestellen.

 

Wo erhalte ich weitere Informationen zum LEI-Code?

Allgemeine Informationen zum LEI-Code erhalten Sie über die Webseite des GLEIF oder des LEI ROC (englischsprachige Seite).