Sie haben Fragen zur neuen Melde-ID für Wertpapiergeschäfte? Hier gibt es Antworten!
Melde-ID für Ihre Wertpapiergeschäfte
Warum die Kennung so wichtig ist
Der Gesetzgeber verlangt, dass Sie/jedes Unternehmen über eine Kennung identifiziert werden müssen/muss, sobald die Bank Wertpapiergeschäfte für Sie abwickelt. Seit Januar 2018 ist deswegen eine persönliche Kennung für das Wertpapiergeschäft erforderlich.
Bitte teilen Sie uns Ihre Kennung mit Nachweis so schnell wie möglich auf dem schriftlichen Weg oder mittels Nachricht im Online-Banking mit. Wir dürfen diese Kennung leider nicht für Sie einholen.
Häufig gestellte Fragen:
Der Gesetzgeber hat die Meldepflichten der Banken zu Geschäften in Wertpapieren bzw. Finanzinstrumenten erheblich erweitert. Hierfür ist seit Januar 2018 für jede Person oder Firma, die Wertpapiergeschäfte tätigen möchte, eine eindeutige Identifikationsnummer erforderlich.
Spätestens beim ersten Kauf- bzw. Verkaufsauftrag für Wertpapiere oder Derivate nach dem 3. Januar 2018 müssen wir daher als Bank für jeden Depotinhaber und Vertreter eine Melde-Identifikation erfasst haben.
Liegt uns diese Identifikationsnummer nicht vor, dürfen wir aus gesetzlichen Gründen keine Wertpapiergeschäfte für diesen Kunden ausführen.
Für Unternehmen entspricht diese Melde-Identifikation der aus dem Derivategeschäft bereits bekannten LEI (Legal Entity Identifier). Für natürliche Personen wird die erforderliche Melde-Identifikation (Melde-ID) nach national unterschiedlichen Verfahren ermittelt.
Eine der Ursachen für die weltweite Finanzkrise vor einigen Jahren war die fehlende Transparenz, z.B. im Derivatehandel. Im Gegensatz zu anderen Branchen existierte im Finanzmarkt kein einheitliches und weltweit gültiges System zur Identifizierung von Parteien in Finanzgeschäften. Zur Schaffung von mehr Transparenz bei Finanztransaktionen wurde deshalb im Rahmen einer Selbstverpflichtung eine neue Identifikationsnummer für Teilnehmer an Finanztransaktionen eingeführt. Diese dient nun der eindeutigen Identifizierung von Handelspartnern.
Alle Depotinhaber (sowohl natürliche als auch juristische Personen) benötigen eine eigene Melde-ID.
Zusätzlich ist zu beachten, dass bei natürlichen Personen auch der Entscheidungsträger (gesetzlicher Vertreter oder Bevollmächtigter, also die handelnde Person) eine eigene Melde-ID benötigt.
Ohne Angabe der Melde-ID ist die Bank nicht in der Lage, alle für die Meldung nach Art. 26 MiFIR erforderlichen Daten anzugeben.
Daher berücksichtigen Sie bitte, dass wir für Sie ohne Angabe von LEI oder nationaler Melde-ID keine Wertpapieraufträge mehr für Sie ausführen können.
Juristische Personen:
Für juristische Personen (Unternehmen) wird in der Regel ein LEI benötigt. Dieser muss kostenpflichtig beantragt werden.
Natürliche Personen mit Nationalität Deutschland, Frankreich, Irland, Luxembourg, Österreich oder Ungarn
Hier wird die Melde-ID automatisch durch die Bank ermittelt aus:
- dem Länderkürzel
- dem Geburtsdatum
- den fünf ersten Buchstaben des Vornamens sowie
- den fünf ersten Buchstaben des Nachnamens.
Namen, die kürzer als fünf Buchstaben sind, werden mit #-Zeichen aufgefüllt. Daneben gibt es einige Regeln, wie mit nationalen Sonderzeichen zu verfahren ist (z. B. "ö", "ä", "ü" wird in "o", "a", "u" umgewandelt etc.).
Natürliche Personen mit anderen Nationalitäten
Hier gibt es je nach Staatsangehörigkeit unterschiedliche Anforderungen. Zum Beispiel können hier die Ausweis-bzw. Passnummer, die Steuer-ID oder die Sozialversicherungsnummer gefordert sein.
Der LEI (Legal Entity Identifier) ist eine international standardisierte und weltweit gültige Kennung für Teilnehmer am Finanzmarkt und dient dazu, Geschäftspartner (Unternehmen, Banken, Fonds) eindeutig zu identifizieren und bestimmte Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden erfüllen zu können.
Der LEI ist selbständig durch den Kunden kostenpflichtig zu erwerben (z. B. beim Bundesanzeiger Verlag oder WM-Datenservice oder GS1 Germany www.lei.direct). Eine Liste aller zertifizierten Vergabestellen finden Sie hier.
Angaben zur Registrierung
- Firmenname
- Handelsregisterdaten (wenn eingetragen)
- Adresse des juristischen Sitzes und die postalische Anschrift
- Ansprechpartner
Angaben zur Beantragung
- Registrierungsdaten
- Bankverbindung, falls Bezahlung per SEPA-Lastschrifteinzug gewünscht
Authentifizierungsnachweise
- Vollmacht für den genannten Ansprechpartner
- Handelsregisterauszug bzw. Gründungsdokument der Firma/Institution (oder ein entsprechendes ausländisches Dokument)
Nach unseren Erfahrungen dauert die Erstellung eines LEI derzeit ca. 2 Wochen.
In der Regel beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr und wird jährlich nach Prüfung der Firmendaten durch die Vergabestelle von dieser verlängert. Mehr Informationen zu Vertragslaufzeiten, Verlängerung und Kündigungsfristen finden Sie auf den Webseiten der offiziellen Vergabestellen.