Wertpapierdepot

Alles in einer Hand

Mit unserem Wertpapierdepot behalten Sie nicht nur den Überblick, sondern handeln Ihre Anlagen auch ganz bequem an nationalen und internationalen Börsen. Unsere Wertpapierexperten beraten Sie kompetent und berücksichtigen dabei Ihre persönliche Anlagestrategie und Risikoneigung bei Ihrer Geldanlage. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Wertpapiere direkt bei uns in der Geschäftsstelle oder online kaufen oder verkaufen möchten. Und mit dem zugehörigen Brokerage in der VR Banking App haben Sie die Welt der Aktien, ETFs & Co. in der Hosentasche immer dabei.

Das Wertpapierdepot im Überblick

Umfangreiches Informations- und Orderangebot

Wenn Sie mit Aktien, Fonds oder Zertifikaten handeln möchten, benötigen Sie ein Wertpapierdepot. Dabei handelt es sich um ein Konto, auf dem kein Geld, sondern Wertpapiere verwahrt werden. Das Depot und die Brokerage-Funktionen sind direkt ins OnlineBanking und in die VR Banking App integriert. Sie finden darin zahlreiche Informationen, Börsennachrichten und Orderfunktionen.

Quelle: DZ BANK (Stand: November 2023)

Vorteile eines Wertpapierdepots auf einen Blick

  • Persönliche und kompetente Beratung durch unsere Wertpapierspezialisten
  • Handel mit Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikaten und Optionsscheinen an allen deutschen und internationalen Handelsplätzen
  • Ordererteilung persönlich in unserer Geschäftsstelle, per Telefon oder online
  • Zeichnung von Neuemissionen
  • Integrierte Börseninformationen und Analyse-Instrumente für Ihre Anlage-Entscheidung

Das bietet Ihnen unser neues Brokerage im OnlineBanking und in der VR Banking App

Mit dem Brokerage im OnlineBanking und in der VR Banking App können Sie jederzeit handeln, Sparpläne anlegen oder unser umfangreiches Informationsangebot nutzen.

  • Marktdaten, Kurse in Echtzeit, aktuelle Nachrichten und Analysen – beziehen Sie das Know-how der DZ BANK in Ihre Anlage-Entscheidungen ein.
  • Erweiterte Orderfunktionen – reagieren Sie jederzeit auf das aktuelle Marktgeschehen.
  • Notizfunktion und Kursalarm – individualisieren Sie Ihr Depot ganz nach Ihren Vorstellungen.
  • Factsheets – informieren Sie sich mit unseren Wertpapierporträts.

Möglichkeiten der Ordererteilung

Sie können selbst entscheiden welchen Weg der Ordererteilung Sie nutzen möchten.

Folgende Möglichkeiten bieten wir Ihnen an:

1)  Persönliche Beratung

Nutzen Sie die Möglichkeit des persönlichen und regelmäßigen Gesprächs mit unseren Wertpapierexperten und Beratern. Abgestimmt auf Ihre Anlagewünsche und Ihr persönliches Risikoprofil entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Anlagestrategie. Unsere Berater sind gerne für Sie da!

2)  Order per Telefon (ohne Beratung)

Unter der Telefon-Nr. 07123 163-0 steht Ihnen unser KundenServiceCenter täglich von 8 Uhr bis 18 Uhr für eine Ordererteilung zur Verfügung. Hier erhalten Sie auch Auskunft über Ihr Depot, über aktuelle Kurse und Status Ihrer Order.

3) Order im Internet (ohne Beratung)

Sie kennen sich an der Börse gut aus und benötigen keine Beratung? Dann können Sie Ihre Wertpapierorder im Rahmen Ihres Online-Zuganges direkt mit unserem Online-Brokerage-Tool "VR-ProfiBroker" hier in unserer website (rechts oben - Button "Login") oder über unsere Smartphone-App "VR-Banking" erteilen. Sie bestimmen selbst, wie, wann und wo Sie Ihre Depotgeschäfte erledigen möchten.

Konditionen

Unsere aktuellen Konditionen zum Depot online finden Sie in unserem Preisaushang unter "Wertpapiere".

 

Depot eröffnen

Depoteröffnung online

Sie sind bereits Kunde der Volksbank Ermstal-Alb eG und haben einen Online-Banking-Zugang. Dann eröffnen Sie jetzt ihr Depot bequem und einfach online. In nur wenigen Klicks ist Ihr Depot angelegt und Sie können sofort handeln. Sie nutzen ganz komfortabel das von Ihnen gewählte TAN-Verfahren.  

Flexibel mit dem Online-Depot - Jederzeit Wertpapiere handeln

Ein Online-Depot ist für die Abwicklung Ihrer Wertpapiergeschäfte besonders bequem und praktisch. Denn damit handeln Sie von Ihrem PC oder Smartphone aus mit Wertpapieren, wann und wo immer Sie wollen. Analyse-Instrumente und stets aktuelle Finanzinformationen unterstützen Sie bei Ihren Anlage-Entscheidungen.

Hinweis:

Für Minderjährige ist eine Online-Eröffnung leider nicht möglich. Ihr Berater hilft Ihnen gerne bei einem persönlichen Gespräch weiter.

Depot eröffnen - das ist zu tun

Nutzen Sie das OnlineBanking?

Eröffnen Sie Ihr Depot direkt im OnlineBanking.

Sie nutzen noch kein OnlineBanking?

Lassen Sie Ihr Konto fürs OnlineBanking freischalten.

Sind Sie Neukunde?

Eröffnen Sie Ihr Depot nach der Kontoeröffnung im OnlineBanking.

Depoteröffnung ohne Zugang zum Online-Banking

Sie sind bereits Kunde der Volksbank Ermstal-Alb eG, haben jedoch bisher kein Wertpapierdepot und auch noch keinen Zugang zum Online-Banking? Beantragen Sie den Onlne-Banking Zugang einfach über nachfolgenden Button oder vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrem Berater und lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch die umfangreichen Möglichkeiten rund um das Thema Wertpapierdepot aufzeigen.

Häufige Fragen zum Wertpapierdepot

Welche Kosten sind mit einem Wertpapierdepot verbunden?

Je nach Depotmodell zahlen Sie unabhängig von Gebühren für den Wertpapierhandel Depotgebühren für den Verwaltungsaufwand. Für jede Order werden zudem Transaktionskosten berechnet. Bei Investmentfonds zahlen Sie eventuell noch einen Ausgabeaufschlag. Detaillierte Informationen können Sie auch unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.

Grundsätzlich sollten Sie nicht nur die reinen Kosten vergleichen, sondern auch Ihre Bedürfnisse bei der Wahl des richtigen Depots berücksichtigen. So können Online-Depots zwar günstiger sein, dabei aber eventuell nicht die für Sie bestmögliche Beratung und Services bieten.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Ermstal-Alb eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Ermstal-Alb eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.