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Eine lächelnde Frau sitzt vor einem Blumenbeet und telefoniert

Kündigungsgeld

Flexible Geldanlage mit attraktiven Zinsen

Sie möchten Ihr Geld gewinnbringend anlegen, wissen aber noch nicht, wann Sie es wieder benötigen? Das KündigungsGeld bietet Ihnen mit einer kurzen Kündigungsfrist die Freiheit, die Sie brauchen. Sie bestimmen, wie viel Geld Sie einzahlen und erhalten Zinsen ab dem ersten Euro.

Flexibel

Sie gestalten die Geldanlage nach Ihren Vorstellungen.

Profitabel

Die Zinsen werden regelmäßig auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Praktisch

Der Vertrag läuft unbefristet und endet erst mit Kündigung des Gesamtbetrags und Auflösung des Kontos.

Produktdetails

Unser VR-Kündigungsgeld im Überblick:

  • Anlagebetrag individuell wählbar. Mindestanlage 5.000 Euro.
  • keine feste Laufzeit
  • Zeitpunkt der Einzahlung frei wählbar
  • Sie bleiben flexibel - Kündigungsfrist von 35 Tagen
  • Teilverfügungen und Zuzahlungen sind jederzeit
    (mit einer Kündigungsfrist von 35 Tagen) ab 1.000 Euro möglich.

 

Unser VR-Kündigungsgeld ist optimal um einen Teil Ihres Vermögens anzulegen. Es ist fest aber dennoch mit einer gewissen Flexibilität ausgestattet. Die Zinsen sind variabel und passen sich den Marktgegebenheiten an. Teilkündigungen sind ab 1.000 Euro möglich, so dass die Beträge ganz individuell nach Ihrem persönlichen Bedarf gekündigt werden können.
 

Konditionen und Produkt-Eckdaten:

Stand: 12.05.2025 (Die Konditionen sind freibleibend und können sich je nach Zins- /Marktentwicklung jederzeit verändern.)
Zinssatz0,60 % p.a
Zinsbindungsartvariabel
Zinszahlung  jährlich
Mindestanlagebetrag5.000 Euro
Kündigungsfrist  35 Tage
Anlagedauerohne Laufzeit, täglich kündbar
Teilverfügungen und Zuzahlungenjederzeit ab 1.000 Euro
(mit einer Kündigungsfrist von 35 Tagen)

FAQ zum KündigungsGeld

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können das KündigungsGeld jederzeit ganz oder zum Teil kündigen. Nach der erfolgten Kündigung und nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist wird die gekündigte Summe auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit aufstocken?

Ja, Sie können jederzeit Zuzahlungen vornehmen.

Wann erhalte ich die Zinsen?

Die Zinsen werden vierteljährlich berechnet und Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer